Mehrere Straftaten binnen kurzer Zeit
Dem Beschuldigten werden in einem Zeitraum von rund vier Monaten im Jahr 2024 mehrere Straftaten vorgeworfen, die wiederum alle einen Bezug zum Islam haben.
Laut Anklage werden dem 26-Jährigen unter anderem gefährliche Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vorgeworfen. So soll er Anfang Oktober 2024 vor einem Supermarkt einem Mann „Allahu Akbar“ brüllend ins Gesicht geschlagen und ihn mit einem scharkantigen Gegenstand an der Hand verletzt haben.
Außerdem soll er mehrere Straftaten auf Social Media Plattformen begangen haben, die einen islamistischen Hintergrund haben. So soll er im August 2024 unter einem Post von Donald Trump die verbotene Flagge des IS gepostet haben. Gegenüber dem damaligen deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz soll er im Dezember 2024 auf Social Media unter einem Beitrag von Scholz beleidigende Äußerungen veröffentlicht haben und soll weiterhin eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung angedroht haben.
Am selben Tag soll er auf der Plattform X ein Video veröffentlicht haben, das mit Musik unterlegt war, die der Al-Nusra-Front zuzuordnen ist und in dem ein Klappmesser gezogen wird. Vier Tage später veröffentlichte er ein Video, wiederum auf X, in dem er selbst zu sehen ist und er in arabischer Sprache über den Dschihad spricht. Ende des Jahres 2024 veröffentlichte er laut Anklage erneut ein Video auf X, in dem er auf einem Weihnachtsmarkt vor Holzschwertern zu sehen ist. Das Video ist mit arabischer Musik unterlegt, die sich gegen das Assad-Regime richtet.
Religiöse Radikalisierung aufgrund einer psychischen Erkrankung?
Man darf auf den Prozess gespannt sein, inwieweit die offensichtliche religiöse Radikalisierung des Beschuldigten mit einer psychischen Erkrankung gerechtfertigt werden soll. Wie die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde bereits 2015 erläuterte, ist eine Radikalisierung eben keine psychische Erkrankung.
Wer die Flagge des IS verherrlicht, sich in bedrohlicher Weise auf einem deutschen Weihnachtsmarkt zeigt, öffentlich über den Dschihad in positiver Weise spricht und Menschen im öffentlichen Raum unter Allahu-Akbar Gebrüll angreift ist in erster Linie ein Straftäter und ein Islamist. Derlei Taten, die sich gegen die öffentliche Sicherheit, gegen die einheimische Bevölkerung, gegen Christen, Juden und letztendlich gegen alle, in den Augen der Islamisten Ungläubigen richten, sollten nicht nur mit aller Härte bestraft werden, sondern wenn möglich auch die Abschiebung aus Deutschland zur Folge haben. In einer psychiatrischen Klinik, einem geschützten Umfeld für Menschen mit psychischen Erkrankungen hat ein Islamist nichts verloren.
Interessant und zu hinterfragen ist in diesem Fall auch die Tatsache, dass keine der jetzt angeklagten Straftaten, nicht einmal der Angriff vor dem Supermarkt, zuvor über Polizeiberichte veröffentlicht wurden.
Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist Mitte Juli zu rechnen. Der Tatverdächtige wurde bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und befindet sich nicht in Untersuchungshaft. Im Prozess wird er von zwei Anwälten vertreten. Wir berichten weiter über den Fall.
