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Prozess wegen Angriff mit Machete in Biberach gestartet Inder und Pakistaner vor Gericht- Fall zeigt den ganzen Irrsinn der Asylpolitik auf

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Schon der Prozessauftakt vor dem Landgericht Ravensburg wegen eines Macheten Angriffs im vergangenen Sommer zeigt die drastischen Folgen der unkontrollierten Einwanderung nach Deutschland auf.
Hauptangeklagter ist ein 29 jähriger Inder. Zusammen mit drei weiteren Angeklagten, allesamt Inder und Pakistaner, die als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, steht er jetzt vor Gericht. 

Dem Hauptangeklagten wird vorgeworfen, zusammen mit den drei weiteren Angeklagten auf dem Schützenfest in Biberach im vergangenen Juli einen 37 jährigen Inder mit einer Machete angegriffen und erheblich verletzt zu haben. Zudem soll er gedroht haben, das Opfer umzubringen. Der 29 jährige Mann wurde in Hand- und Fußfesseln aus der JVA Hinzistobel zum Prozess vorgeführt.

Enorm aufwendiges und kostspieliges Verfahren

Die Kosten und der personelle Aufwand für das Verfahren, welches bis zum 15. Februar andauern soll, sind immens. Jeder der vier Angeklagten bringt einen eigenen Verteidiger mit. Weil die Angeklagten trotz jahrelangem Aufenthalt in Deutschland der deutschen Sprache nicht mächtig sind, braucht es auch noch zwei Dolmetscher zum Prozess. Das Schwurgericht unter Leitung von Richter Veit Böhm besteht aus fünf Personen.

Angeklagte machen vor Gericht andere Aussagen als vor dem Migrationsamt – chaotischer Ablauf

Die Oberstaatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, mit dem für sie unbekannten späteren Opfer, das ebenfalls die indische Staatsangehörigkeit besitzt, in Streit geraten zu sein. Daraufhin sollen sie den Mann mit einer Machete angegriffen und auf den Kopf geschlagen, sowie mit Faustschlägen gegen den Kopf traktiert zu haben.

Der erste Prozesstag gestaltete sich chaotisch und konnte nur wenig Licht ins Dunkel bringen.
Grund waren zum einen die Simultan-Übersetzungen und zum anderen die Aussagen der Angeklagten vor Gericht, die den zuvor getätigten Aussagen vor dem Bundesamt für Migration teilweise komplett widersprechen.

Vorbestraft, bei Einreise gelogen und abgelehnte Asylanträge

Teilweise wird es fast schon bizarr, als zwei Angeklagte ihre angebliche Lebensgeschichte erzählen. Fakt ist jedoch, dass beide offensichtlich bei ihrer Einreise und beim Antrag auf Asyl unwahre Angaben gemacht haben, und schon alleine deshalb eigentlich gar nicht mehr in Deutschland sein dürften.

So erzählt ein Angeklagter aus Pakistan, dass er angeblich gar nicht mitbekommen habe, dass sein Asylantrag schon seit Jahren abgelehnt ist. Er sei mit fünf Brüdern und drei Schwestern in Pakistan in einer Bauernfamilie aufgewachsen. Der Familie ging es gut, bis ihr von politischen Gegnern das Leben schwer gemacht worden sei. Er sei zwar zehn Jahre in Pakistan in der Schule gewesen, könne aber weder lesen noch schreiben.

2015 ist er nach einjähriger Flucht in Deutschland angekommen. Die Angaben aus der Vernehmung vor dem Migrationsamt, dass er in Libyen zuvor gefoltert worden sei und man ihm die Fingernägel ausgerissen hätte, wollte er jetzt vor Gericht nicht mehr bestätigen.
Bereits 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt. Eine Duldung, die seit 7 Jahren immer wieder erneuert wird, macht ihm den Aufenthalt in Deutschland dennoch möglich. Der Pakistaner ist bereits vorbestraft und steht unter Bewährung. Die Termine beim Bewährungshelfer nimmt er jedoch einfach nicht wahr.

Ein weiterer angeklagter Inder gab vor Gericht unumwunden zu, dass er beim Antrag auf Asyl gelogen habe. Dort habe er behauptet, dass seine Eltern von Terroristen ermordet worden seien. Das stimmt nicht, sagte er vor Gericht. Er habe damals gelogen.

Prozess geht weiter – Tat hätte verhindert werden können

Warum Remigration eben doch wichtig und notwendig ist, zeigt dieser Prozess sehr gut auf.
Denn erstens wäre das Opfer, ebenfalls Migrant, gar nicht erst zum Opfer geworden, wenn nicht seit Jahren geltendes Asylrecht ignoriert würde. Zweitens haben die angeklagten Pakistaner und Inder gar kein Anrecht auf Asyl, wie übrigens der größte Teil derer, die seit 2015 nach Deutschland kamen. Drittens, und auch das muss gesagt werden, hat Deutschland keinerlei Vorteile durch die Einwanderung von gewaltbereiten und integrationsunwilligen Analphabeten aus aller Welt.

Der Prozess geht am 29. Januar weiter

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