Tochter erwürgt und in Rhein geworfen
Laut Anklage soll das Ehepaar im Juni letzten Jahres gemeinschaftlich den Mord an der 15 Jahre alte Tochter Roqia geplant haben. Die Mutter soll das Mädchen zuhause in Pirmasens zuerst mit Tabletten betäubt haben. Anschließend sollen die Eltern mit der laut Anklageschrift arglosen Tochter rund 100 km nach Worms-Rheindürkheim ans Rheinufer gefahren sein. Dort angekommen wurden der Tochter laut der Staatsanwaltschaft noch einmal Medikamente verabreicht. Zu dem Zeitpunkt soll sie sich in einem absolut hilflosem Zustand befunden haben. Die Mutter soll der Jugendlichen dann einen Schal um den Hals gebunden haben, welchen der Vater dann zuzog und das Mädchen bis zur Bewusstlosigkeit würgte. In diesem Zustand soll er sie dann in den Rhein geworfen haben, wo sie ertrank. Laut dem Obduktionsergebnis starb das Mädchen an Ertrinken in Kombination mit Gewalteinwirkungen gegen den Hals. Die Obduktion ergab auch, dass die Jugendliche zuvor misshandelt worden war.
Vater legte Geständnis ab – Mutter will nicht beteiligt gewesen sein
Bereits am ersten Prozesstag im Februar gestand der Vater den Mord an seiner Tochter. Über seinen Anwalt ließ er erklären, dass er die Tat im Sinne der Anklage einräume. Weitere Angaben wollte er nicht machen.
Die Mutter der Getöteten gab jedoch über ihre Anwälten eine Erklärung ab, in der sie angab, nicht an der Ermordung beteiligt gewesen zu sein. Zwar sei sie am Rheinufer dabei gewesen, von den Mordplänen will sie aber nichts gewusst haben und hätte auch nicht gesehen, was mit ihrer Tochter passiert ist.
Mutter litt in der Ehe
Die forensisch-psychiatrische Sachverständige, die mit der Begutachtung der Mutter beauftragt war, berichtete vor Gericht, dass diese bei einem Gespräch, das in der JVA stattfindet, bereitwillig Angaben machte. Sie berichtete der Psychiaterin von Gewalt in ihrer Ehe durch ihren Mann, mit dem sie seit Kindesalter verheiratet war. Die Eheschließung fand in Afghanistan statt. Das erste Kind – einen Sohn – brachte sie mit 14 Jahren zur Welt. Ihr Mann habe sie über all die Jahre immer wieder körperlich misshandelt, gibt die Mutter der Getöteten an. Die Gutachterin berichtet, dass die Mutter ihr Narben von den Misshandlungen gezeigt habe.
Laut Angaben der Expertin sehe sich die Mutter in der Opferrolle. Aus Angst hätte sie keine Fragen gestellt, als der Vater am Tattag ohne die Tochter zurück zum Auto kam. Aus gleichem Grund sei sie auch erst zwei Tage nach der Tat zur Polizei gegangen. Auch wegen ihrer Tochter, die gewalttätig und kriminell war, sehe sie sich in einer Opferrolle. Sie, die Mutter sei jedoch unschuldig und hätte ein reines Herz. Außerdem fühle sich die Mutter vom Jugendamt, wo sie mehrfach um Unterstützung bat, im Stich gelassen. Anzeichen einer psychischen Erkrankung hat die Gutachterin jedoch nicht feststellen können. Die Mutter ist deswegen voll schuldfähig.
Mildere Strafe wegen psychischer Erkrankung?
Der Vater erklärte gegenüber dem Psychiater, der mit der Einschätzung der Schuldfähigkeit beauftragt wurde, dass er Angst vor seiner Frau hätte. Die Tat hätte er nur auf Anweisung seiner Frau ausgeführt. Außerdem gab er gegenüber dem Psychiater an, dass ihm hin und wieder seine tote Tochter erscheine. Auch ein schwarzer Mann will er sehen, seit er im Gefängnis sitzt. Dieser hätte ihm befohlen, sich umzubringen.
Tatsächlich verletzte sich der Angeklagte einmal selbst derart schwer, dass er im Krankhaus operiert werden musste.
Der Gutachter bezeichnete die Erzählungen des Angeklagten über einen schwarzen Mann jedoch als sehr skurril. Auch erinnert sich der Gutachter an das erste Gespräch mit dem Angeklagten. Die erste Frage von ihm sei gewesen, ob es hilfreich für ihn wäre, wenn er psychisch krank sei. Gesprächsaufzeichnungen zwischen den Eltern legen zudem den Verdacht nahe, dass sie sich abgesprochen haben. Möglich sei, dass der Vater die Schuld alleine auf sich nehmen soll, damit die Mutter freigesprochen wird. Zeugenberichte legen zudem nahe, dass die Möglichkeit besteht, dass der Vater Symptome und die Erscheinungen eines schwarzen Mannes nur erfindet, um als psychisch krank zu gelten, in der Hoffnung, eine mildere Strafe zu erhalten.
Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten jedoch volle Schuldfähigkeit. Etwaige Symptome, sollte sie es tatsächlich geben, seien erst nach dem Mord aufgetreten und damit nicht relevant für den Prozess.
Eltern mit dem Lebensstil der Tochter nicht einverstanden
Bei der Frage nach dem Motiv der Tat kommt der Lebenswandel der Tochter ins Spiel, mit dem die Eltern nicht einverstanden gewesen sein sollen. Nach Aussagen von Zeugen sollen die Eltern viele Male Kontakt zum Jugendamt Pirmasens, zur Polizei, zur Schule und zur Jugendpsychiatrie gehabt haben. Beim Jugendamt soll die Mutter mehrfach darum gebeten haben, die Tochter aus der Familie zu nehmen.
Offenbar waren die Eltern mit der Tochter überfordert. Ein Polizist gab vor Gericht an, dass der Name der Tochter in den letzten 7 Monaten vor der Tat insgesamt 26 Mal in den Akten der Polizei registriert wurde. Es ging um Vorwürfe von Gewalt, auch gegenüber der Mutter, die mehrfach die Polizei rief, weil die Situation zuhause eskalierte. Auch wegen Drogenmissbrauch und Diebstahldelikte sei das Mädchen der Polizei aufgefallen. Außerdem soll die Jugendliche mehrfach die Schule geschwänzt haben und teilweise über mehrere Tage abgetaucht gewesen sein.
Andererseits gab es auch Vorwürfe gegen den Vater. Diese soll seine Tochter und auch seien Frau mehrfach geschlagen haben. Drei Verfahren waren bei der Staatsanwaltschaft gegen ihn anhängig, wegen Körperverletzung und Vergehen gegen das Gewaltschutzgesetz. Angezeigt hatte ihn die Ehefrau.
Urteil für kommende Woche erwartet
Der Prozess vor dem Landgericht Mainz wegen Mordes an der 15-jährigen Roqia neigt sich langsam dem Ende zu.
Nach mittlerweile elf Prozesstagen werden nächsten Donnerstag die Plädoyers verlesen. Für kommenden Freitag, 11. April, wird das Urteil erwartet. Sollten die Eltern wegen Mordes an ihrer Tochter verurteilt werden, droht ihnen eine lebenslange Haftstrafe.
