Außerdem war der Täter – auch wie so oft – vollziehbar ausreisepflichtig. Passiert ist nichts. Im Dezember 2024 erklärte der Tatverdächtige, dass er freiwillig ausreisen wolle und die dafür nötigen Papiere besorgen würde. Mit diesem Trick sorgte er dafür, dass die nötigen Schritte zur Abschiebung erst gar nicht in Gang gesetzt wurden. In Deutschland blieb er trotzdem und tötete ein Kind und einen mutigen Mann, der sein Leben gab, um die angegriffenen Kinder zu schützen.
Faeser warnt vor Rechtspopulismus und gibt Bayern die Schuld
Die Innenministerin Faeser erklärte heute in einer Pressekonferenz, dass man die Tat nicht für den Wahlkampf instrumentalisieren dürfe, weil man so den Rechtspopulismus Aufwind geben würde. Außerdem versucht sie, dem Bundesland Bayern die Schuld dafür zu geben, dass der Messerangreifer noch im Land war. Was faktisch falsch ist, da für die Durchführung von Asylverfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist. Das BAMF wiederum ist eine Bundesbehörde, die dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugeordnet ist und damit direkt in der Verantwortung von Innenministerin Faeser selbst liegt.
Zwar hatte das BAMF im Juni 2023 den Asylantrag des Afghanen abgelehnt und eine Dublin-Überstellung nach Bulgarien angeordnet. Die nötige Meldung an die Behörden in Bayern erfolgte offensichtlich jedoch erst am 26. Juli und nur wenige Tage vor Ablauf der Frist für eine derartige Überstellung. Nachdem diese dann scheiterte, wurde Deutschland zuständig. Dieses Asylverfahren wurde jedoch vom BAMF liegengelassen, bis im Dezember der Afghane mitteilte, dass er freiwillig ausreisen wolle.
Faeser heutige Worte klingen dabei zudem so, als sei es ein in Bayern geschehener Einzelfall, dass eine Person, die als Asylbewerber hier Straftaten begeht und dennoch auf freiem Fuß bleibt. Dem ist bei Weitem nicht so, wie unzählige Beispiele aus allen Bundesländern zeigen. Es ist schlichtweg die Regel, da kein Asylbewerber in Abschiebehaft genommen wird, nachdem er eine Straftat begangen hat.
https://x.com/BMI_Bund/status/1882413639673807346
Aktuelles Beispiel eines Messerangreifern aus Nordrhein-Westfalen
Es gibt unzählige Beispiele dafür, wie Asylbewerber auch nach der x-ten Straftat immer wieder auf freien Fuß kommen.
Ganz aktuell von heute wurde eine Antwort der Landesregierung NRW auf eine Anfrage der AfD veröffentlicht, die Hintergründe zu einem Messerangriff vom 20. November 2024 in Hürth. Ein 24-jähriger Marokkaner griff dort am Busbahnhof am helllichten Tag einen 20-jährigen Mann mit einem Messer an. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, konnte aber glücklicherweise durch eine Notoperation gerettet werden.
Der marokkanische Tatverdächtige ist vor dem Messerangriff bereits unzählige Male wegen Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten, wie nachfolgender Auszug aus der Antwort der Landesregierung NRW zeigt. Auswirkungen auf seinen Aufenthalt hier in Deutschland hatte das nicht.
- Handeltreiben mit Cannabis
- Geldfälschung
- Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen
- siebenmal wegen eines Ladendiebstahls
- zweimal wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Kokain
- Unterschlagung
- zweimal wegen des unerlaubten Aufenthaltes
- Straftat nach dem BtMG mit Heroin
- Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel, illegaler Handel oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimittel
- zweimal wegen eines räuberischen Diebstahls
- Vorsätzliche einfache Körperverletzung
- zweimal wegen des unerlaubten Handels gem. Konsumcannabisgesetz
- zweimal wegen einer gefährlichen Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen
- zweimal wegen eines Taschendiebstahls
- siebenmal wegen einer Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitungen
- Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug
- zweimal wegen einer Beleidigung auf sexueller Grundlage
- Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls
- Diebstahl in/aus Wohnungen
Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-12533.pdf
Afghanischer Messermörder aus Hochdorf in Baden-Württemberg war ebenfalls mehrfach straffällig
Auch eine aktuelle Gewalttat im öffentlichen Raum, die sich am 18. November 2024 im baden-württembergischen Hochdorf ereignete , weist hier Parallelen auf. Der 24-jährige afghanische Asylbewerber, der am helllichten Tag einen 56-jährigen Spaziergänger mit einem Messer angriff und dabei tötete, war ebenfalls mehrfach vorbestraft, wegen Betruges, Bedrohung und Köperverletzung. Parallel liefen mehrere Ermittlungen gegen ihn. Passiert ist nichts. Er war weiterhin auf freiem Fuß. Jetzt ist ein unbescholtener Mann, der am Vormittag in einer Gemeinde am Fuße der schwäbischen Alb einfach nur spazieren gehen wollte, tot.
Versuch, Verantwortung von sich zu schieben
Nein, es ist weder Populismus noch rechte Hetze wenn man die brachialen Gewalttaten im öffentlichen Raum, begangen durch Personen, die als Asylbewerber ins Land kamen und auch nach mehreren Straftaten auf freiem Fuß waren, kritisiert. Vielmehr ist die nach jeder Tat gebetsmühlenartig vorgetragene Warnung von Faeser und anderen politisch Verantwortlichen, man dürfe die Tat nicht instrumentalisieren, eine Schutzbehauptung, um die Verantwortung dafür von sich zu schieben, dass die Täter immer noch im Land waren.
