Tatverdächtiger einstweilig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht
Laut Auskunft des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg liegt ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zu den Voraussetzungen für die einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO vor.
Der Oberstaatsanwalt erklärt weiter:
„Danach bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe. Der Beschuldigte ist daher einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.“
Angaben zum Krankheitsbild könne man bei Beschuldigten könne man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht machen. Das gelte selbstverständlich auch in diesem Fall, führt der Pressesprecher weiter aus.
Tatverdächtiger macht weiterhin keine Angaben

Bis dato hat sich der 28-jährige Afghane immer noch gegenüber den Ermittlungsbehörden zum Tatvorwurf geäußert. Ob der Tatverdächtige gegenüber des forensisch-psychiatrischen Gutachters im Rahmen einer Exploration Angaben gemacht hat, ist nicht bekannt. Wie gegenüber den Ermittlungsbehörden auch, kann ein Beschuldigter Gespräche mit dem Gutachter verweigern.
Ermittlungsverfahren dauert noch an
Nach Angaben des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg dauern die Ermittlungen zum Fall weiter an. Insbesondere stehen noch rechtsmedizinische Gutachten aus. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sind, ist derzeit noch nicht absehbar. Bleibt es bei der Einschätzung, dass der Tatverdächtige die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, ist es wahrscheinlich, dass es zu einem sogenannten Unterbringungsverfahren kommen wird, mit dem Ziel, den Beschuldigten dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Messerattacke im Schöntal-Park
Der 28 Jahre alte Afghane Enamullah O griff am Vormittag des 22. Januar 2025 im Schöntal-Park in Aschaffenburg eine Kindergarten-Gruppe mit einem Messer. Die Kinder saßen in einem Bollerwagen und waren zusammen mit Erzieherinnen im Park unterwegs. Der ausreisepflichtige Asylbewerber verfolgte die Gruppe und stach mehrfach auf den zweijährigen Yannis ein. Der Junge mit marokkanischen Wurzeln starb an den schweren Verletzungen. Ein 41-jähriger Deutscher, der den Kindern zur Hilfe eilte, wurde ebenfalls angegriffen und dabei tödlich verletzt.
Außerdem stach der Afghane auf ein ebenfalls zweijähriges Mädchen syrischer Herkunft mit dem Messer ein und verletze es schwer. Ein 72 jähriger Mann und eine 59-jähriger Erzieherin, die den Angreifer von weiteren Attacken abhalten wollten, wurden ebenfalls durch Stiche schwer verletzt. Der Täter konnte kurzzeitig flüchten, wurde aber von weiteren Passanten verfolgt und konnte kurze Zeit später an Bahngleisen von der Polizei festgenommen werden.
Tatverdächtiger hätte nicht mehr in Deutschland sein dürfen
Der 28-jährige Afghane reiste auf der Balkan-Route über die Türkei nach Bulgarien ein. Da er dort registriert wurde, war Bulgarien nach den Dublin-Regelungen für ihn zuständig. In Bulgarien blieb er aber nicht, sondern reiste im November 2022 illegal nach Deutschland ein und stellte dort am 9. März 2023 einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde mit Bescheid vom 19. Juni 2023 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Gleichzeitig wurde durch das BAMF die Rücküberstellung nach Bulgarien im Rahmen der Dublin-Regeln angeordnet.
Um die Zurückschiebung nach Bulgarien vollziehen zu können, benötige das zuständige Ausländeramt am Aufenthaltsort des Afghanen die sogenannte Abschlussmitteilung des BAMF. Nach geltenden Regelungen soll die Abschlussmitteilung für das Dublin-Verfahren binnen einer Woche an die jeweils zuständige Ausländerbehörde übermittelt werden. In diesem Fall übermittelte das BAMF die Abschlussmitteilung jedoch erst über einen Monat später am 26. Juli 2023, eine Woche vor Ende der Rücküberführungsfrist. Weil es der Ausländerbehörde nicht möglich war, binnen einer Woche die Rücküberführung nach Bulgarien umzusetzen, wurde Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Das Innenministerium erklärte dazu später, dass die verspätete Übermittlung wohl aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung wegen der hohen Zugangszahlen erfolgte.
Im Dezember 2024 erklärte der Tatverdächtige schriftlich gegenüber der Ausländerbehörde, dass er freiwillig ausreisen wolle. In Folge stelle das BAMF das Asylverfahren ein. Möglich ist, dass der 28-Jährige damit einer Abschiebung entgehen wollte.
Tatverdächtiger mehrfach straffällig
Der 28-jährige Afghane war bereits vor der Messerattacke mehrfach straffällig und wurde auch mehrfach in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Bei einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestags kam auch heraus, dass wohl bereits vor der Tat im Stadtpart eine psychiatrische Begutachtung des Afghanen in Auftrag gegeben war, diese aber aus unbekannten Gründen abgebrochen wurde.
Bereits im August 2024 soll der Tatverdächtige eine ukrainische Frau in der gemeinsam bewohnten Asylunterkunft mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Offensichtlich reichte dieser Angriff nicht aus, um die Bevölkerung dauerhaft vor dem Afghanen zu schützen. Jetzt sind ein kleines Kind und ein Familienvater tot. Ob dafür jemand Verantwortung übernehmen muss, ist, erst recht angesichts der Möglichkeit, dass der Tatverdächtige wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht wird, fraglich.
