Das Urteil gegen den 21-jährigen Syrer, der im Juni 2024 eine 49-jährige Frau im öffentlichen Raum überfallen und brutal vergewaltigt hatte sowie im April 2024 ein zehnjähriges Mädchen bedrängt und sexuell missbrauchte, ist gefallen. Das Konstanzer Landgericht verurteilte heute den Mann, der 2022 nach Deutschland als Asylbewerber kam, nach Jugendstrafrecht zu sechs Jahren Haft.
Jugendstrafrecht trotz vorheriger Haftstrafe
Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn der Angeklagte in seiner Person oder seinem Handeln nach eher einem Jugendlichen gleicht als einem Erwachsenen. Bei der Anwendung des Jugendstrafrechts soll erzieherisch auf den Angeklagten eingewirkt werden.
Es stellt sich die Frage, ob dieser erzieherische Gedanke sinnvoll ist bei einem Vergewaltiger, der bereits kurz nach seiner Einreise nach Deutschland mit anderen Syrern mehrere schwere Raubüberfälle mit Waffeneinsatz beging, für die er im August 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Inklusive Untersuchungshaft saß er wegen dieser Raubüberfälle rund 18 Monate in Haft und wurde am 28. Februar 2024 entlassen. Kaum war er auf freiem Fuß verging er sich zuerst an dem zehnjährigen Mädchen in einer Flüchtlingsunterkunft und dann schließlich vergewaltigte er die 49-jährige Frau im Stadtpark von Konstanz.
Sexueller Missbrauch in Asylunterkunft
Laut Anklage soll der zur Tatzeit 20 Jahre und 6 Monate alte Syrer in der Nacht zum 6. April 2024, also rund sechs Wochen nach seiner Haftentlassung, ein zehnjähriges Mädchen im Waschraum abgepasst haben, als dieses gerade zur Toilette wollte. Er fasste ihr zuerst an die Brust und hielt ihr den Mund zu. Anschließend versuchte er das Kind in eine Toilette zu drängen, um weitere sexuelle Handlungen an dem Kind durchzuführen. Glücklicherweise konnte sich das Mädchen wehren und flüchten.
Vor Gericht erklärte die Zehnjährige, dass sie immer noch Angst habe, alleine zur Toilette zu gehen und einige Zeit nicht zur Schule gehen konnte.
Vergewaltigung im Stadtpark
In der Nacht zum 4. Juni 2024 war die 49-jährige Frau gegen 1:15 Uhr auf dem Heimweg von einem Treffen mit Freunden, als sie auf ihren Peiniger im Konstanzer Stadtgarten traf. Zuerst lief er neben der Frau her während er über der Hose an seinem Penis rieb. Die 49-Jährige forderte den Syrer auf, zu gehen und drohte, die Polizei zu rufen. Nachdem er sich kurz versteckte, griff der zur Tatzeit 20 Jahre und 8 Monate alte Mann die Frau hinterrücks an und stieß sie von hinten gewaltsam zu Boden. Anschließend packte er die Frau und zog sie auf eine Wiese im Stadtgarten.
Die Frau versuchte, durch lautes Schreien auf sich aufmerksam zu machen, was zur Folge hatte, dass der Angreifer ihr fest den Mund zuhielt, sodass sie Angst hatte zu ersticken. Immer wieder versuchte sie aufzustehen, wurde jedoch von dem Angeklagten immer wieder zu Boden gestoßen und mit Fäusten geschlagen. Als sie auf dem Bauch lag, warf der Mann sich auf sie und sagte in gebrochenem Deutsch: “bitte ficken, nur eine Minute”. Damit er sein Vorhaben, die Frau zu vergewaltigen in die Tat umsetzen konnte, riss er ihr Hose, Unterhose und Weste gewaltsam vom Leib.
Es gelang der 49-Jährigen, die Versuche des Vergewaltigers mit seinem Penis vaginal und anal in sie einzudringen durch heftiges Umherwinden am Boden und durch Zusammenpressen ihrer Beine abzuwehren. Der Mann drang jedoch dann, laut Beschreibung des Opfers mit der ganzen Hand sowohl vaginal als auch anal in sie ein. Das Gericht stellte fest, dass der Angreifer mit mindestens einem Finger vaginal und anal in die Frau eindrang. Ob er tatsächlich mit der ganzen Hand eindrang, konnte nicht festgestellt werden, da dies das Opfer aufgrund der starken Schmerzen auch nur annehmen hatte können, wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausführte. Anschließend ejakulierte er auf ihren Oberschenkel, während er sein Opfer immer wieder ins Gesicht küssen wollte.
Die Tortur dauerte rund eine halbe Stunde, in der die Frau immer wieder am ganzen Körper geschlagen wurde, um ihren Willen zur Gegenwehr zu brechen. Nachdem der Täter von ihr abließ und flüchtete, bedeckte die Frau ihren Unterleib mit ihren am Boden liegenden, zerrissenen Kleidern und ging direkt zur Bundespolizei am Bahnhof, wo sie Anzeige erstattete.
Opfer ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht
Am heutigen letzten Prozesstag war eigentlich die Aussage des Opfers der Vergewaltigung vorgesehen.
Wie sich herausstellte, befindet sich die Frau jedoch seit einiger Zeit stationär in einer psychiatrischen Klinik und ist laut einem Gutachten auch auf absehbare Zeit nicht vernehmungsfähig. „Sie befindet sich in einem absoluten Ausnahmezustand“, beschrieb die Anwältin die gesundheitliche Verfassung ihrer Mandantin.
Laut einem Gutachten ist das Opfer in so schlechter psychischer Verfassung, dass ein geordnetes Gespräch mit ihr nicht möglich ist. Die Frau soll vor der Vergewaltigung bereits immer wieder in psychiatrischer Behandlung gewesen sein. Das Gutachten bestätigt einen direkten Zusammenhang zwischen der Tat und der massiven Verschlechterung ihrer psychischen Verfassung, die so dramatisch ist, dass auch eine Gefährdung von Dritten nicht ausgeschlossen werden könne, weswegen die Unterbringung des Opfers in eine Psychiatrie gerichtlich angeordnet wurde.
Das Landgericht Konstanz wollte jedoch nicht feststellen, dass die 49-Jährige zusätzlich zu den körperlichen Verletzungen, die sie bei der Vergewaltigung erlitten hatte, auch psychisch unter den Folgen der Tat zu leiden hatte. Die Begründung des Gerichts hierzu ist vage. Zwar führte die behandelnde Psychologin aus, dass sie die Frau schon Jahre lang kenne und sie noch nie in einem derart schlechten Zustand erlebt habe und es deshalb naheliege, dass diese Verschlechterung ihrer psychischen Verfassung in direktem Zusammenhang mit der Tat und der Gerichtsverhandlung stehe. Auch der Psychiater der Klinik stellte fest, dass die Vergewaltigung das Opfer komplett aus der Bahn geworfen habe. Das Gericht konnte jedoch laut schriftlicher Urteilsbegründung keine näheren Feststellungen mit der erforderlichen Sicherheit treffen, ob die Vergewaltigung mit ursächlich für den Gesundheitszustand der 49-Jährigen war.
Flucht als mildernde Umstände
Der 21-jährige Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit einem sexuellen Übergriff unter Gewaltanwendung sowie wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung von sechs Jahren verurteilt.
Die restliche Haftzeit aus dem Urteil wegen mehrerer Raubüberfälle und gefährlicher Körperverletzung ist ebenfalls in der neu verhängten Freiheitsstrafe eingerechnet.
Das Gericht legte das schwierige Leben des Angeklagten als strafmildernd aus. Im Krieg in Syrien wurde das Elternhaus zerstört und die Familie erlitt einen sozialen Abstieg, weswegen der 21-Jährige früh in einer Metallfabrik arbeiten musste. Gemeinsam mit seinem Bruder floh er nach Griechenland, wo sie drei Jahre in einem Flüchtlingscamp lebten – wegen Corona unter schwierigen Bedingungen. Dort soll er von seinem Bruder getrennt worden sein, bevor er 2022 nach Deutschland einreiste, dann wiederum zusammen mit seinem Bruder.
Alle Angaben zum Leben des Syrers stammen von ihm selbst, die er so unter anderem vor dem Ausländeramt vorgetragen hatte. Zur Tatzeit war über seinen Asylantrag, den er am 3. März 2022 stellte, immer noch nicht abschließend entschieden. Seine Aufenthaltsgestattung, die Asylbewerber während der Bearbeitung des Asylantrags erhalten, war zuletzt datiert vom 7. März 2024. Somit war diese zur Zeit der begangenen Straftaten im April und Juni 2024, abgelaufen.
Das Gericht wich zudem in seinem Urteil von dem Vorwurf der schweren Vergewaltigung – wie von der Staatsanwaltschaft in der Anklage gefordert -ab, weil diese eines genauen Vorsatz voraussetze. Außerdem konnte der Angeklagte laut Urteilsbegründung nicht wissen, dass sein Opfer psychisch krank ist und diese Erkrankung sich durch die Vergewaltigung verschlimmern könnte. Wegen seiner nicht vorhandenen Deutschkenntnisse und des jungen Alters sowie der Möglichkeit, dass ihm durch die begangenen Straftaten ausländerrechtliche Konsequenzen drohen könnten, stellte das Gericht zudem eine besondere Haftempfindlichkeit fest.
Öffentlichkeit erfuhr tagelang nichts
Massiver Kritik sahen sich in dem Fall der Vergewaltigung im Konstanzer Stadtpark die Ermittlungsbehörden ausgesetzt. Denn es dauerte zehn Tage, bis die Öffentlichkeit von der Vergewaltigung mittels polizeilicher Meldung erfuhr. Die Menschen in Konstanz waren beunruhigt, da Gerüchte schon kurz nach der Tat aufkamen, dass ein Sexualstraftäter in der Stadt herumläuft. Erst nachdem regionale Medien am 13. Juni 2024 bei der Polizei nachhakten, was es mit den Gerüchten auf sich hat erfolgte einen Tag später die Meldung über die Vergewaltigung verbunden mit einer Täterbeschreibung.
Dass man die Öffentlichkeit zehn Tage lang nicht informierte, wurde mit den laufenden Ermittlungen begründet. Man habe einen Verdächtigen vorläufig festgenommen, jedoch stellte sich heraus, dass dieser unschuldig sei.
Nachdem am 14. Juni 2024 die Öffentlichkeit per Pressemitteilung über die Tat informiert wurde, gab es aus der Bevölkerung drei Zeugenhinweise. Anfang Juli wurde der jetzt Verurteilte dann festgenommen.

Es ist einfach unfassbar. Wieso der überhaupt noch in Deutschland war, dass man die Bevölkerung nicht gewarnt hat und dann dieses Urteil.