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Urteil im Fall des getöteten Philippos Tsanis Neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht

Das Urteil im Prozess im Fall des getöteten Philippos Tsanis fiel im Mai vergangenen Jahres. Das Landgericht Bielefeld, unter Vorsitz von Richter Carsten Glashörster, verurteilte den heute 19-jährigen angeklagten Syrer Mwafak al S. zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Im März 2026 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten.
Urteil im Fall des getöteten Philipos Tsanis Neun Jahre Haft für angeklagten Syrer

Inhalt

Täter zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt

Die Kammer des Landgerichts Bielefeld sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte für den Tod von Philippos Tsanis (20) verantwortlich ist und verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und schweren Diebstahls zu neun Jahren Haft. Zur Anwendung kam das Jugendstrafrecht, weil bei dem zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Syrer eine Reifeverzögerung festgestellt wurde.

Brutale Gewalttat im Kurpark Bad Oeynhausen

Der 20-jährige Philippos feierte am 23. Juni 2024 mit seiner Familie das bestandene Abitur seiner Schwester im Rahmen der Abi-Feier, die im dortigen Theater im Kaiserpalais stattfand. Philippos traf sich gegen 0:30 Uhr mit zwei Freunden vor dem Theater. Gemeinsam saßen die jungen Leute auf einer Parkbank, als der Angeklagte zu ihnen kam. Er hatte gesehen, dass ein Freund von Philippos Kokain bei sich hatte und wollte davon etwas abhaben. Philippos und seine Freunde verneinten und baten den Angeklagten, sie ihn Ruhe zu lassen. Sie standen von der Bank auf und wollten weggehen. Daraufhin schlug Mwafak al S. zuerst Philippos und dann dessen Freund mit der Faust ins Gesicht.

Philippos versuchte dem Angriff zu entkommen und lief rückwärts in Richtung Kurpark. Der Syrer folgte ihm und schlug und trat gleichzeitig immer wieder nach dem 20-Jährigen. In dieser Situation kam Philippos zu Fall und schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf. Das Gericht konnte nicht mehr feststellen, ob Philippos stolperte und deswegen hinfiel oder durch einen Tritt des Angeklagten zu Boden stürzte. Philippos richtete sich noch einmal kurz mit dem Oberkörper auf und versuchte weitere Angriffe abzuwehren, indem er die Arme nach oben hielt. Daraufhin trat ihm Mwafak al-S. mit dem Fuß oder dem Knie derart heftig ins Gesicht, dass Philippos zu Boden sackte und sich nicht mehr rührte. Mwafak al-S. ließ jedoch nicht von dem 20-Jährigen ab, sondern trat dann mehrfach gegen den Kopf und den Körper von Philippos, der mittlerweile aus Nase und einem Ohr blutete und sich nicht mehr bewegte.

Phlippos erlitt bei dem Angriff mehrere Schädelbrüche und Hirnblutungen, woran er zwei Tage später, am 25. Juni 2024 in einem Krankenhaus verstarb.

Urteilsbegründung dauert eine Stunde

Rund eine Stunde begründet der Richter das Urteil. Er beginnt mit den Vorstrafen des Angeklagten und erklärt, dass ein Urteil wegen eines Diebstahls, den der 19-Jährige in Bad Oeynhausen begangen hat, mit in das jetzige Urteil miteingezogen wurde. Dass der Angeklagte Alkohol und Marihuana vor der Tat konsumiert hatte, spielte für das Gericht keine Rolle, da seine Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt war.

Angeklagter hat Tod von Philippos billigend in Kauf genommen

Der Richter führte aus, dass sich zwar nicht klären lässt, ob Philippos schlussendlich zu Boden ging, weil er gestolpert ist oder ob der Tritt des Angeklagten ihn zu Boden brachte. Aber die Dinge, die dann folgten, seien für den Richter klar. „Sie haben ihm ins Gesicht getreten, mehrfach auf Körper und Gesicht getreten“ und damit hat er den Tod des 20-Jährigen billigend in Kauf genommen. Das Gericht ist sich auch sicher, dass der Angeklagte die Tasche des Opfers geklaut und später in den Teich im Kurpark geworfen hatte. Das hatte der Syrer lange abgestritten und erst zugegeben, als ein abgespieltes Handyvideo den Beweis lieferte, dass er die Tasche von Philippos in der Hand hielt. In der Tasche befanden sich ein Geldbeutel, ein Schlüsselbund und ein Parfum. Mit diesem sprühte er sich ein, bevor er die Tasche in den Teich warf. Das Parfum behielt er.

Nicht im Prozess thematisiert wurde die Tatsache, dass Philippos an dem Abend sichtbar eine Kette mit einem christlichen Kreuz trug und die Frage, ob der Angriff möglicherweise auch damit zusammenhängen könnte.

Ehemals Mitangeklagter wurde zu wichtigem Zeugen

Der ehemals Mitangeklagte Nick R. spielte bei der Beweisführung für das Gericht eine wichtige Rolle. Dieser sei bereits am 25. Juni 2024 selbstständig zur Polizei gegangen. In seiner Aussage erklärte er damals bereits, dass der „Araber“ auf Philippos mit dem Knie und dem Fuß eingetreten hat. Das Gericht stuft die Aussagen von Nick R. auch als er noch als Angeklagter galt, als sehr glaubhaft ein. Er habe sich auch selbst belastet und die Aussagen passten auch insgesamt zu den abgespielten Handyvideos.

Auch Aussagen anderer Zeugen bestätigen die Abläufe und die Vorwürfe gegen den Angeklagten. Insgesamt bewertete das Gericht den Zeugen und ehemals Mitangeklagten Nick R. als sehr glaubhaft, was in dem Zusammenhang wichtig ist, da sehr viele Zeugen gelogen und gemauert hätten.

Kammer hat keinen Zweifel an Täterschaft

Richter Glashörster fasst zusammen: „Die Kammer hat keinen Zweifel an ihrer Täterschaft“. Zu dem von der Verteidigung und dem Angeklagten behaupteten Komplott von anderen Zeugen, dass die Tat einem „Araber“ und „Flüchtling“ angelastet werden solle, führt der Richter aus, dass es dafür einer gewissen Intelligenz bedarf, die das Gericht bei den betreffenden Personen nicht erkannt hat. Auch die Videos beweisen aus Sicht des Gerichts die Täterschaft des Syrers.

„Für uns war klar und es gab keine Zweifel, dass Sie die Tat begangen haben“, erklärte der Richter direkt an den Angeklagten. Das Gericht hätte auch eine geringere Strafe für möglich gehalten, wenn sich der Angeklagte zur Tat eingelassen hätte.

Versuchter Totschlag – kein Mord

Das Gericht kann nicht ausschließen, dass Philippos bereits durch den Sturz zu Tode kam, weswegen der Angeklagte u.a. wegen versuchtem Totschlag verurteilt wurde, da mindestens ein bedingter Tötungsvorsatz vorlag.  „Phlippos lag am Boden, blutete aus Mund und Nase und sie traten zu. Und zwar laut Rechtsmedizin so stark, dass sie für einen zweiten Schädelbruch sorgten.“

Weil das Gericht auch nicht feststellen konnte, dass es dem Angeklagten um die Tasche des Opfers ging, wurde das für eine Verurteilung wegen Mordes nötige Motiv Habgier als nicht erfüllt betrachtet. Der Syrer war wütend, weil man das Kokain nicht mit ihm teilen wollte.

Schuld wiegt besonders schwer

Das für das angewandte Jugendstrafrecht vergleichsweise hohe Strafmaß begründet das Gericht auch mit einer besonderen Schwere der Schuld. Das Verhalten des Syrers nach der Tat habe alles noch schlimmer gemacht. Nach dem Angriff auf Philippos habe sich der Angeklagte noch auf das zweite Opfer gestürzt. Außerdem seien die weiteren Tritte gegen den Kopf und der Diebstahl der Tasche eine Verhöhnung des Opfers gewesen, wie auch die Tatsache, dass sich der Angeklagte nach der Tat mit dem Parfüm von Philippos eingesprüht hatte.

Gericht ordnete weitere Haft an

Das Gericht ordnete die weitere Haft für den Angeklagten an. Für die Prozesskosten muss er nicht aufkommen, wohl aber für die Kosten aller Nebenklagevertreter.

Eltern zeigen sich mit Urteil zufrieden – Anwälte des Angeklagten kündigen Revision an

Sofort nach Ende der Verhandlung kündigten die drei Verteidiger des Angeklagten an, dass man noch heute Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen wird. Der Wahlverteidiger des Syrers, Burkhard Bennecken, erklärte in einem Statement nach der Urteilsverkündigung, dass es sich aus seiner Sicht um ein Fehlurteil handle, das so wegen des öffentlichen Drucks auf das Gericht zustande gekommen sei.

In ersten Erklärungen der Eltern zeigten sich diese insgesamt zufrieden mit dem Urteil. Beide sind froh, dass der lange Prozess, der für die Familie von Philippos sehr belastend war, nun zu Ende ist.

Verurteilter galt in Baden-Württemberg als Schwellentäter

Mwafak al-S. kam im Jahr 2016 im Rahmen eines Familiennachzugs nach Deutschland, zusammen mit seiner Mutter und drei Geschwistern. Der Vater reiste bereits 2014 nach Deutschland ein. Die ersten Jahre lebte die Familie in Pforzheim in einer Wohnung. Mwafak al-S. beging in der Zeit mehrere Straftaten, konnte jedoch stets auf die Milde der Staatsanwälte und Richter bauen. Für mehrere begangene Diebstähle in den Jahren 2020 und 2021 sah die zuständige Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung ab.

Im Mai 2023 folgte die erste Verurteilung wegen schweren räuberischen Diebstahls. Im April 2022 überfiel Mwafak al-S. zusammen mit anderen Jugendlichen einen jungen Mann, der an einer Bushaltestelle stand. Der Syrer sprach den Geschädigten an und nahm ihm eine Jacke der Marke Lacoste weg, die dieser in einer Plastiktüte bei sich hatte. Nachdem der Bestohlene die Jacke zurückforderte, zog Mwafak al-A. ein Messer, hielt es an den Körper des Jugendlichen und drohte ihm und seinem Freund, sie beide abzustechen, wenn sie ihn weiter verfolgen würden. Für diese Tat wurde Mwafak al-S. zu einer Zahlung von 300 Euro sowie zu fünf deliktorientierten Einzelgesprächen verurteilt. Ob dieses Strafmaß Eindruck bei dem jungen Syrer hinterlassen hat, darf angesichts der Brutalität im Fall Philippos bezweifelt werden.

Weil Mwafak al-S. zudem wegen verschiedener Delikte polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde er bei den baden-württembergischen Behörden als sogenannter “Schwellentäter” geführt. Als Schwellentäter werden Jugendliche und Heranwachsende eingeordnet, die wiederholt Straftaten begingen und an der Schwelle stehen, eine kriminelle Karriere als junger Intensivtäter einzuschlagen.

Anfang 2024 zog die ganze Familie dann von Baden-Württemberg nach Nordrhein-Westfalen und lebte in einer Wohnung in Bad Oeynhausen. Kaum umgezogen, soll Mwafak auch in NRW mehrere Straftaten begangen haben Wie schon in Baden-Württemberg ermittelte die Polizei gegen ihn, unter anderem wegen Diebstahl und eines Drogendelikts. Zu einer Anklage kam es jedoch nicht. Das zuständige Landeskriminalamt Baden-Württemberg soll die Informationen über die kriminelle Karriere von Mwafak a-S. korrekt an die Behörden in NRW übermittelt haben, dort wurden diese Informationen von Seiten des LKA NRW jedoch offensichtlich nicht an die verantwortlichen Stellen weitergeleitet. Die Erklärung dafür lautete später, dass es in NRW die Kategorie “Schwellentäter” nicht gab.

Update 31. März 2026 – Urteil rechtskräftig

Mittlerweile sind knapp 11 Monate seit dem Urteil vor der Jugendkammer des Landgerichts Bielefeld vergangen, gegen das die Anwälte von Mwafak al S. fristgerecht Revision eingelegt haben. Über diese hat nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine Nachfrage beim zuständigen Senat bringt jedoch nichts Neues.

Der Pressesprecher teilte am 31. März 2026 auf Anfrage mit, dass aktuell noch keine konkreten zeitlichen Angaben gemacht werden könnten, wann über die Revision des Verurteilten entschieden wird. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt über die Revision bereits entschieden. Darüber konnte man auf die Anfrage hin noch nicht informieren, weil die Entscheidung und die Begründung hierfür zuerst noch schriftlich verfasst werden müsse. Außerdem erfolgt die Bekanntgabe zuerst an die Verfahrensbeteiligten, bevor es an die Öffentlichkeit geht.

Mit Beschluss vom 10. März 2026 verwarf der 4. Senat des BGH die Revision des Angeklagten, da die “Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihm erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts mit Ausnahme einer geringfügigen Änderung des Schuldspruchs keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig”.

Ob eine Abschiebung des Syrers nach Verbüßung der Haft geplant wird, ist derzeit nicht bekannt.

 

 

 

 

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