Angeklagter vom Vorwurf der Tötung freigesprochen
Das Landgericht Saarbrücken sprach den 19-jährigen Ahmet G. wegen der Tötung des Polizisten wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Schizophrenie frei. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken sah in ihrer Anklage mehrere Mordmerkmale erfüllt. Das Landgericht erkannte in seinem Urteil jedoch keinerlei Mordmerkmale als erfüllt an und ging in der rechtlichen Würdigung der Tat von Totschlag aus, von dem es den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit freisprach und die Unterbringung im Maßregelvollzug anordnete.
Der forensische Sachverständige stellte in seinem Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten fest, dass Ahmet G. sowohl den Tankstellenüberfall als auch die Tötung von Simon Bohr im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit beging. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken forderte eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung des 19-Jährigen in einer forensisch-psychiatrischen Klinik.
Das Landgericht folgte der Einschätzung des Gutachters nicht. Es stellte fest, dass der 19-Jährige den Raub in der Tankstelle im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hatte, zum Zeitpunkt der Tötung des Polizisten jedoch im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Es verzichtete unter Verweis auf die Unterbringung im Maßregelvollzug auf die Verhängung einer Strafe wegen des Tankstellenüberfalls.
Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil auf mögliche Rechtsfehler zu prüfen. Sollte die Revision erfolgreich sein, könnte es zu einer neuen Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts Saarbrücken kommen.
