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Vergewaltigung im ICE hätte verhindert werden können Innenministerium verweigert Abschiebung von Afghanen

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Der Fall sorgte für Aufsehen. Im August letzten Jahres vergewaltigte ein Afghane in einem ICE von Ulm nach Stuttgart eine junge Frau. Die 19 jährige Frau schlief während der Fahrt. Als sie aufwachte, hatte der Mann ihr seinen Penis in ihren Mund gesteckt. Schnell wurde klar: Der Afghane ist ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter, der eigentlich schon lange hätte abgeschoben werden müssen.

Motiv des Angeklagten: „Mir war danach, also habe ich es gemacht.“

Im aktuell laufenden Prozess vor dem Landgericht Stuttgart machte der Angeklagte Angaben zum Motiv der widerwärtigen Tat.
Die Begründung zeugt von einer tiefen Verachtung von Frauen und einem mittelalterlichen Weltbild:

„Mir war danach, also habe ich es gemacht.“

Täter sollte schon 2020 abgeschoben werden

Der Angeklagte, der bereits wegen mehreren Sexualdelikten, unter anderem zum Nachteil von Kindern, vorbestraft ist, sollte eigentlich im Dezember 2020 abgeschoben werden. Dies wurde jedoch von der zuständigen Staatsanwaltschaft verhindert. Die Behörde bestand darauf, dass der Afghane zuvor noch seine Freiheitsstrafe wegen eines Sexualdelikts gegen Kinder verbüßt.
Somit kam der Täter in Haft, wo er bis Mai 2022 verblieb. Seitdem will die baden-württembergische Landesregierung den Sexualverbrecher loswerden. Dies scheitert jedoch an der Verfügung des Innenministeriums. Denn in der Zwischenzeit gelangte in Afghanistan die Taliban an die Macht. Seitdem sind Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr möglich und vollständig ausgesetzt.

Alleine deswegen wurde die 19 jährige Frau Opfer dieser schrecklichen Tat im Sommer letzten Jahres auf der Fahrt von Ulm nach Stuttgart.

Die Gruppenvergewaltiger eines 14 jährigen Mädchens in Illerkirchberg sind auch noch im Land

So wie der mehrfach vorbestrafte Sexualtäter, der jetzt vor Gericht steht, sind auch noch drei der Gruppenvergewaltiger aus Illerkirchberg im Land. An Halloween 2019 vergewaltigten vier Asylbewerber aus Afghanistan und dem Irak ein 14 jähriges Mädchen. Wie im Prozess bekannt wurde, dauerten die Qualen des Mädchens eine ganze Nacht lang an, in der sie mindestens neun Mal vergewaltig wurde.

Nach lächerlich geringen Haftstrafen gegen die Täter von 2 Jahren und 3 Monaten, bzw. 2 Jahren und 4 Monaten, wurden auch diese Sexualstraftäter nicht abgeschoben. Lediglich ein Iraker wurde nach seiner Entlassung in sein Herkunftsland verbracht.
Die verurteilten Afghanen befinden sich weiter in Deutschland wegen der Aussetzung von Abschiebungen. Ein Täter wurde nach Haftverbüßung sogar wieder in die Gemeinde Illerkirchberg verbracht, ohne die Einwohner darüber in Kenntnis zu setzen.
Alle Versuche, den Vergewaltiger von Illerkirchberg abzuschieben, scheiterten bis dato an der Weigerung des Innenministeriums.

Ein weiterer Vergewaltiger lebt nach seiner Entlassung wieder in Stuttgart, ein dritter ist aktuell noch in Haft, wird Ende 2025 entlassen und wird dann aller Voraussicht nach wieder in seinem alten Wohnort Geislingen untergebracht werden.

Abschiebeverbot für Gewaltverbrecher – was ist mit uns, Frau Faeser?

Ein Abschiebeverbot zu verhängen, selbst für verurteilte Sexualstraftäter. Das kann offensichtlich nur der, der für etwaige Folgen dieses Verbots nicht persönlich Verantwortung übernehmen muss. Man kenne die Regierung von Afghanistan nicht an, weswegen Abschiebungen nicht möglich seien, ist eine Begründung dieser absurden Entscheidung.
Stellt sich die Frage, wie ein Nichtanerkennen der Regierung einerseits Abschiebungen verbietet, andererseits aber Finanzmittel über die Entwicklungshilfe über mehrere hundert Millionen Euro möglich macht.

Auch der nun bald erneut verurteilte Afghane wird also wohl in Deutschland bleiben dürfen. So wie die anderen 9 schweren Straftäter und ein Hochrisikogefährder aus Afghanistan, die sich in BW befinden, aber nicht abgeschoben werden dürfen.
Die Frage, die sich aufdrängt, ist an Innenministerin Nancy Faeser gerichtet: Was ist mit uns, der einheimischen Bevölkerung, Frau Faeser? Wie ist es um unsere Schutzinteressen bestellt und wo liegen die Prioritäten bei solchen politischen Fehlentscheidungen? Warum wird die aufnehmende Gesellschaft gezwungen, selbst schwerste Gewaltverbrecher nicht nur zu tolerieren, sondern diese auch noch zu versorgen?

Eine Antwort wird man uns schuldig bleiben.

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