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Vertuschung im Mordfall von Wiesloch? Wie die Gefährlichkeit des Täters verharmlost wurde

Am 8. September 2023 flüchtete ein Patient des Maßregelvollzugs aus der forensischen Klinik Wiesloch während eines begleiteten Ausgangs und tötete in einem Ladengeschäft in Wiesloch die 30-jährige Lisa S. Die Politik und die Verantwortlichen des Psychiatrischen Zentrums Wiesloch versicherten in der folgenden Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, dass nichts daraufhin hindeuten würde, dass die Flucht und der Mord an Lisa hätte verhindert werden können. Der Patient sei stets unauffällig gewesen. Recherchen ergaben jetzt jedoch, dass zur Vorgeschichte des Täters wichtige Informationen gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen wurden und sein Verhalten während der Zeit in der Klinik Wiesloch verharmlosend dargestellt wurde. Alles deutet darauf hin, dass die Gefährlichkeit des Somaliers mehrfach falsch eingeschätzt wurde. Und über all dem steht, dass der Mörder der 30 Jahre alten Frau gar nicht hätte in Deutschland sein dürfen. Denn einen Asylgrund gab es – wie so oft – nicht. Eine Aufarbeitung eines schrecklichen Mordes an einer jungen Frau.
Vertuschung im Mordfall von Wiesloch? Wie die Gefährlichkeit des Täters verharmlost wurde

Inhalt

Täter kam 2014 nach Deutschland

Ahmad N. wurde 1990 in Somalia geboren und wuchs dort in geordneten Verhältnissen auf. Als sein Vater 2003 verstarb geriet die Familie in finanzielle Schwierigkeiten. Trotzdem schloss Ahmad n. die Schule mit einem dem deutschen Abitur vergleichbarem Abschluss ab und begann ein Studium, welches er allerdings nach zwei Semestern wieder abbrach. Er wollte nach Deutschland auswandern, weil er sich dort ein besseres Leben erhoffte. Verwandte, die bereits in England lebten, bestärkten ihn in seinem Vorhaben. Mithilfe von Schleppern und gefälschten Ausweisen machte er sich 2013 auf den Weg und reiste schließlich über die Türkei, Ungarn und Frankreich im April 2014 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Schon alleine wegen der sicheren Drittstaaten, die er vor der Einreise durchquert hatte, bestand kein Anspruch auf Asyl in Deutschland. Auch der Wunsch nach einem besseren Leben in finanzieller Hinsicht stellt keinen Asylgrund dar. Das Bundesamt für für Asyl und Migration lehnte im Jahr 2017 sowohl die Anerkennung als Flüchtling als auch die Anerkennung der Asylberechtigung ab und gewährte Ahmad N. subsidiären Schutz.

Leben in Deutschland – Straftaten und Obdachlosigkeit

Nach seiner Einreise belegte Ahmad N. einen Deutschkurs, den er auch absolvierte. Von der Erstaufnahmestelle wurde er in eine andere Unterkunft im Rhein-Neckarkreis verlegt. Einer Arbeit ist er nie nachgegangen, stattdessen lebte er all die Jahre von Sozialleistungen. Im Sommer 2017 wurde er in eine Notunterkunft für Obdachlose im Rhein-Neckar-Kreis untergebracht. Hier fiel er immer wieder durch gewalttätige Übergriffe auf Mitbewohner und wegen Sachbeschädigungen auf. Außerdem bedrohte er Mitarbeiter des Landratsamtes mit dem Tode. Schlussendlich wurde im April 2018 wegen seines untragbaren Verhaltens ein Hausverbot für alle Obdachlosenunterkünfte und für das Landratsamt durch den Rhein-Neckar-Kreis gegen ihn verhängt. Ab dem Zeitpunkt war Ahmad N. bis zu durch das Landgericht Heidelberg angeordneten Unterbringung im Maßregelvollzug im April 2021 obdachlos. Wie schon in seiner Heimat Somalia trank Ahmad N. viel Alkohol und rauchte täglich Cannabis.

15 Eintragungen im Strafregister

Ahmad N. trat seit seiner Einreise nach Deutschland strafrechtlich erheblich in Erscheinung. Insgesamt liegen im Bundeszentralregister 15 Einträge vor. Die letzten vier Einträge lauten jedoch auf Verfahrenseinstellungen wegen Schuldunfähigkeit. Die Straftaten, die Ahmad N. im Laufe der Zeit beging reichen von einfachen Delikten wie Beleidigung und Bedrohung bis hin zu Körperverletzungsdelikten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Im Oktober 2017 griff er einen Tankstellenmitarbeiter an, nachdem dieser ihn beim Diebstahl von Waren erwischt hatte. Einen Monat später randalierte er in einer Flüchtlingsunterkunft, zerstörte Inventar und warf Haushaltsgeräte aus dem Fenster. Beide Straftaten wurden mit Geldstrafen geahndet. Im April 2018, nachdem das Hausverbot gegen ihn ausgesprochen war, randalierte Ahmad N. erneut in einer Unterkunft und ging trotz Hausverbot ins Landratsamt, besetze dort ein Zimmer und bedrohte die Mitarbeiter mit dem Tode. Vom Amtsgericht Heidelberg wurde er wegen dieser Delikte zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Davon unbeeindruckt beging der Somalier bereits im Juni 2018, also zwei Monate nach Verurteilung, weitere Straftaten.

In einem Kaufhaus stahl er Waren. Als der Ladendetektiv ihn stellte, griff er diesen an und schlug, beschimpfte ihn mit den Worten “pig”, “fat boy”, “fuck you”, “fick dich” und “halt dein Maul” und trat auf ihn ein. Bei seiner Festnahme war er leicht angetrunken und hatte Marihuana bei sich. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, die Bewährung aus dem vorigen Urteil wurde widerrufen. Im April 2019 wurde er aus der Haft entlassen.

2020 Einweisung in psychiatrische Klinik

Im Oktober 2019 beging der Somalier binnen drei Tagen mehrere Straftaten, unter anderem ging es um Beleidigung, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die zuständige Staatsanwaltschaft verfügte jedoch Anfang Januar 2020  die Einstellung des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit und berief sich auf ein Gutachten einer Sachverständigen vom 14.12.2019, die ihm eine wahnhafte Störung im Sinne einer paranoiden Psychose attestierte. Folgen hatte das alles nicht. Der Somalier wurde wieder freigelassen und machte da weiter, wo er aufgehört hatte.

Im Juli 2020 beging Ahmad n. erneut binnen weniger Tage mehrere Straftaten. Zuerst griff er in einem Zug eine 17-Jährige an, bedrängte sie in sexueller Absicht, bedrohte und schlug sie. Bei der folgenden kurzzeitigen Festnahme beleidigte und bespuckte er die Polizeibeamten und schlug auch auf sie ein. Zwei Tage später griff er einen 16-Jährigen an und schlug mehrfach auf ihn ein. Erneut griff er die hinzugerufenen Polizeibeamten an. In den folgenden Tagen fiel er mehrfach an verschiedenen Bahnhöfen durch Sachbeschädigungen und aggressivem Verhalten auf. Wieder griff er Polizisten an, randalierte im Streifenwagen, spuckte um sich und beleidigte und bedrohte die Beamten. Nach diesen Straftaten erfolgte am 17.07.2020 die einstweilige Unterbringung im PZN Wiesloch. Basis war auch hierfür ein Gutachten derselben Sachverständigen, die ihm erneut bescheinigte, dass er alle Straftaten über mehrere Tage hinweg im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe.

Landgericht ordnet Unterbringung im Maßregelvollzug an

Mit Urteil vom 19.04.2021 sprach das Landgericht Heidelberg den Somalier wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung frei und ordnete wegen Beleidigung, Nötigung, einfache und gefährliche Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Bedrohung sowie Widerstand gegen und tätlicher auf Vollstreckungsbeamte nach § 63 StGB die Unterbringung im Maßregelvollzug an, welche weiterhin im PZN Wiesloch durchgeführt wurde. Ahmad N. befand sich bis zu seiner Flucht in der forensischen Klinik in Wiesloch.

Flucht und Mord an Lisa

Ging Ahmad N. gezielt vor? Hatte er einen Plan gefasst, Menschen, gezielt weiße Deutsche, zu töten, den er unbedingt am Tattag umsetzen wollte? Die Ereignisse sprechen für sich.

Am 8. September 2023 beantragte Ahmad N. bei den Pflegern seiner Station einen begleiteten Ausgang in die Stadt. Dies wurde ihm jedoch wegen Personalmangels nicht gewährt. Entschied er sich in dem Moment dazu, die nächstbeste Möglichkeit zu nutzen, um seinen Plan in die Tat umzusetzen? Die Gelegenheit bot sich nur Stunden später in Form eines begleiteten Ausgangs auf dem Gelände des PZN. Diesen Ausgang nutzte der Somalier zur Flucht und erstach eine knappe Viertelstunde später die 30 Jahre alte Lisa S. in einem Kaufhaus. Die junge Frau hatte keine Chance. Nachdem Ahmad N. sich in einem Kaufhaus in der Innenstadt von Wiesloch ein Messer aus der Haushaltswarenabteilung nahm, griff er Lisa von hinten an, während sie an der Kasse stand und gerade ihren Einkauf in ihren Rucksack packte. Dreiunddreißigmal stach Ahmad N. auf Lisa ein. Er hörte auch nicht auf, als sein Opfer bereits am Boden lag und noch verzweifelt um Hilfe schrie. Mit dem Rettungshubschrauber wurde Lisa in ein Krankenhaus gebracht, wo sie zwei Stunden später ihren schweren Verletzungen erlag.

Nachdem er sicher war, dass Lisa seinen Angriff nicht überleben konnte, lief er aus dem Kaufhaus – das Messer in der rechten Hand haltend. Sein Ziel war noch mehr Menschen, weiße Deutsche, zu töten. Vor dem Kaufhaus traf er auf die gerade eingetroffenen Polizeibeamten, die ihn unter Androhung des Schusswaffengebrauchs und unter vorgehaltener Schusswaffe aufforderten, das Messer niederzulegen. Erst kam er der Aufforderung nicht nach und schrie mehrfach: “Schieß mich.”

Dann legte Ahmad N. das Messer auf den Boden und wurde von den Beamten um 13:17 Uhr festgenommen. Sein Kommentar als er in den Polizeiwagen verbrachte wurde: “I don`t want peace, I want war. I will never stop and will always fight.” (I will keinen Frieden, ich will Krieg. Ich werde niemals aufhören und immer kämpfen.)

Warum wurde Ahmad N. nicht aufgehalten?

Die Frage, ob die Möglichkeit gegeben war, Ahmad N. bei seiner Flucht aufzuhalten, muss eindeutig bejaht werden. Gleichwohl es verständlich sein mag, dass die Mitarbeiter des PZN Wieslochs auch aus Eigenschutz nicht eingegriffen haben. Festgehalten werden muss jedoch, dass der Somalier über zehn Minuten nicht nur unbehelligt vom PZN aus in Richtung Innenstadt laufen konnte, sondern quasi von Mitarbeitern begleitet, aber nicht aufgehalten wurde. Das, obwohl er in diesen Minuten noch unbewaffnet war.

Geflohen ist der Täter während er zusammen mit fünf weiteren Patienten und unter Aufsicht eines Pflegers und einer Pflegerin auf dem Gelände des Klinikums auf dem Weg zur Arbeitstherapie war. Auf diesem Weg rannte Ahmad N. einfach weg. Während die Pflegerin bei den anderen Patienten blieb, folget der Pfleger Ahmad N. und versuchte, durch Zurufen ihn von der Flucht abzuhalten und zum Umkehren zu bewegen. Gleichzeitig verständige er die Klinikleitung und die Polizei. Obwohl der Somalier über den gesamten Weg für rund 13 Minuten unbewaffnet war, wandte der Pfleger keinen unmittelbaren Zwang an, um den Somalier zu stoppen. Auch dann nicht, als eine weitere Pflegerin mit einem Auto der Klinik dazu kam. Der Pfleger setzte sich ins Auto und die beiden Mitarbeiter fuhren neben Ahmad N. her, bis er schlussendlich an dem Kaufhaus ankam.

Während die Pflegerin draußen wartete, folgte der Pfleger dem Somalier in das Kaufhaus und sah zu, wie dieser sich ein Messer aus der Haushaltswarenabteilung griff. Dann ging der Pfleger zur Kasse und teilte der Kassieren mit, dass sich ein entflohener Patient im Kaufhaus befindet, der mit einem Messer bewaffnet ist. Nur kurze Zeit später tötete Ahmad N. die 30-Jährige an dieser Kasse, wo sich auch der Pfleger aufhielt. Dieser übernahm dann die Reanimation von Lisa, nachdem der Täter nach dem Angriff aus dem Kaufhaus ging, um weitere Opfer zu suchen. Die gerade eingetroffenen Polizeibeamten konnten den Somalier vor dem Kaufhaus festnehmen.

Auch in der Sondersitzung des Sozialausschusses wurde die Frage gestellt, warum der Täter von den Pflegern nicht durch unmittelbaren Zwang aufgehalten wurde. Die Erklärung hinterlässt mehr Fragen als Antworten. Denn die Gesetzgebung ermöglicht ganz klar die Anwendung von unmittelbarem Zwang bei Gefahr im Verzug, auch durch körperliche Maßnahmen. Jedoch beschränkten sich die Dienstanweisungen des Klinikums bei Entweichungen ausschließlich auf deeskalierende Maßnahmen. Die Mitarbeiter sollen explizit keinen körperlichen Zwang anwenden. Zumal diese dafür nicht ausgebildet und auch nicht bewaffnet seien, so die Erklärung. Bewaffnet war der spätere Mörder von Lisa aber auch nicht und durch das Hinzukommen der Pflegerin mit dem Klinikfahrzeug war man dem Flüchtenden auch anzahlmäßig überlegen.

Hätte man den Mord an Lisa verhindern können, wenn die Klinikmitarbeiter ihn zu dem Zeitpunkt als er noch unbewaffnet war, gestoppt hätten? Ja, muss die Antwort nach logischem Ermessen lauten, auch wenn die Staatsanwaltschaft keine strafrechtliche Verantwortung sah und das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Klinik und auch gegen die beteiligten Pfleger einstellte. Fakt ist, dass zwei Mitarbeiter den späteren Mörder über mehr als zehn Minuten zum Tatort begleitet und nicht eingegriffen haben, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt keine Waffen mit sich führte.

Der Grund für dieses Verhalten findet sich in der Dienstanweisung der Klinik. Diese gibt explizit vor, dass das Personal einen fliehenden Patienten nicht festhalten soll, wenn Stopp-Rufe nichts bewirken, sondern die Polizei einschalten soll, damit diese dann körperlichen Zwang ausüben kann. Tatsache ist: Hätte man den Täter festgehalten, wäre er gar nicht erst bis zum Kaufhaus gelangt und der Mord an Lisa wäre nicht geschehen.

Unauffälliger Patient? Mitnichten!

Eine Woche nach der Tat gab es eine Sondersitzung des Sozialausschusses, wo der zuständige Minister Manfred Lucha (Grüne) sowie der verantwortliche Klinikleiter von Wiesloch, Dr. Oberbauer den Fragen von Politikern Rede und Antwort stehen mussten. Bei der Sondersitzung gab es einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Was im nichtöffentlichen Teil besprochen wurde, ist nicht bekannt.

Im öffentlichen Teil der Sitzung, die auch dazu dienen sollte, die zurecht aufgebrachte Bevölkerung wieder zu beruhigen, wurde jedoch – man kann es nicht anders bezeichnen – die Realität bis zur Unkenntlichkeit verbogen. Die Ereignisse sowie die Informationen zum Täter und dem Vortatgeschehen wurden völlig verharmlost, Wichtiges weggelassen und auch teilweise schlichtweg gelogen.

So erklärten sowohl Minister Lucha als auch der medizinische Leiter des Psychiatrischen Zentrums Wiesloch, dass es zuvor keinerlei Hinweise gegeben hätte, dass der Somalier fliehen und eine derartige Tat begehen könnte. Vielmehr sei der Patient stets unauffällig gewesen, hätte sich absprachefähig und höflich im Umgang mit den Behandlern und Mitarbeitern gezeigt. Und weil der Patient dieses unauffällige Verhalten seit Langem zeigen würde, hätte er auch bereits die Lockerungsstufe 5 des neunstufigen Lockerungsplan erreicht. Konkret bedeutet die Lockerungsstufe, dass ein Patient begleitete Ausgänge auf dem Gelände und auch in die Stadt machen darf. Es hätten also keinerlei Hinweise auf die Flucht und die dann folgende Straftat gegeben. Und genau diese Erklärungen haben mit der Realität wenig zu tun.

Täter floh nicht zum ersten Mal!

Entgegen der Ausführungen von Minister Manfred Lucha und der Klinikleitung war die Flucht nicht die erste Auffälligkeit des Somaliers. In der Realität zeigte Ahmad N. bereits während anderer kurzzeitiger Unterbringungen seit 2017, während der diversen Haftzeiten und auch während der Unterbringung vor dem Mord an Lisa immer wieder aggressives Verhalten, auch gegenüber Mitarbeitern des Klinikums.

Auch wurde im öffentlichen Teil der Sitzung nicht erwähnt, dass der Täter bereits schon einmal aus dem PZN geflohen ist, unter nahezu selben Bedingungen wie am 8. September 2023. Nachdem er im Juli 2020 im Klinikum Wiesloch untergebracht wurde, hatte er bereits ein Jahr später den neunstufigen Lockerungsplan so weit durchlaufen, dass er auf Stufe 5 angekommen war. Er wurde außerhalb des Sicherheitsbereichs in eine geschlossenen Reha-Abteilung verlegt, wo den Patienten besagte begleitete Ausgänge zugesprochen werden.

Ende Dezember 2021 war der Täter ebenfalls zusammen mit weiteren Patienten und Pflegern auf einem Ausgang. Auch während diesem begleiteten Ausgang flüchtete der Somalier und griff den ihm hinterher laufenden Pfleger mit einem Ast an. Die hinzugerufene Polizei konnte ihn damals glücklicherweise schnell festsetzen und zurück ins Klinikum verbringen. Die Frage, warum diese erste Flucht während der Sondersitzung nicht erwähnt wurde, lässt sich nur so beantworten, dass man Fehleinschätzungen der Behandler nicht öffentlich eingestehen wollte. Denn bereits 11 Monate nach der ersten Flucht wurde der Somalier erneut im November 2022 auf die Reha-Station außerhalb des Sicherheitsbereichs verlegt und die begleiten Ausgänge wurden ihm wieder gewährt. Schlussendlich konnte er deswegen erneut im September 2023 fliehen und die 30-jähirge Lisa ermorden.

Behandler ließen sich über Jahre hinweg täuschen

Wie das Landgericht Heidelberg im Urteil wegen des Mordes an Lisa feststellte, gelang es Ahmad N. über Jahre hinweg die behandelnden Ärzte zu täuschen, was seine angebliche psychische Erkrankung anbelangt. Wie er selbst im Prozess angab, machte er nur deshalb bei den Therapien mit, nahm die Medikamente freiwillig und zeigte auch sonst unauffälliges Verhalten, weil er schnellstmöglich den Lockerungsstufenplan durchlaufen wollte.

Sowohl bei der ersten Lockerung im Juni 2021 als auch bei der zweiten Lockerung und erneuten Überstellung in eine Wohngruppe außerhalb des Sicherheitsbereichs nur elf Monate nach seiner ersten Flucht, gingen seine Behandler davon aus, dass die Therapie des Somaliers gut vorankomme. Bei der zweiten Gewährung von Lockerungen im November 2022, elf Monate nach der ersten Flucht, gingen die Behandler sogar davon aus, dass Ahmad N. vollständig geheilt sei. Eine fatale Fehleinschätzung mit tödlichen Folgen für eine junge Frau. Es ist offensichtlich, dass Ahmad N. niemals Lockerungen hätte erhalten dürfen, weder vor seiner ersten Flucht, aber schon gar nicht nach dieser, wo er eindeutig bewiesen hatte, dass er nicht zuverlässig ist. Lisa würde dann noch leben.

War psychische Erkrankung Ursache oder Frust und Hass auf Deutsche?

Da es offensichtlich und gerichtlich erfasst, Fehleinschätzungen von Seiten der Behandler gab, stellt sich auch die Frage, ob Ahmad N. bei all seinen Straftaten und auch beim Mord an Lisa überhaupt von einer psychischen Störung angetrieben war, oder ob es nicht andere Ursachen gab.

Denn zum einen stellt sich die Frage, wie ein angeblich psychisch Kranker mit Wahnvorstellungen es über Jahre hinweg schafft, Psychiater und Betreuer zu täuschen und eine Besserung derart realitätsnah vorzuspielen, dass alle auf sein Tun hereinfallen. Zum anderen ist da noch das Motiv, das ihn nach seinen eigenen Angaben zum Mord an Lisa angetrieben hat.

Wie der Somalier selbst mehrfach angab, entwickelte er nach dem Hausverbot für die Notunterkünfte und für das Landratsamt im Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2018 einen Hass auf Deutschland, dessen Verantwortliche und insbesondere auf Polizisten. Er fühlte sich in einem Feldzug gegen Deutschland, weil er hier diskriminiert und benachteiligt würde. Um diesen Krieg , wie er es nannte, zu gewinnen, war sein Ziel, möglichst viele weiße Deutsche zu töten. Nur aus diesem Grund floh er an besagtem 8. September 2023 während des Ausgangs und tötete in Folge die 30-jährige Lisa. Sein Plan war, noch weitere Menschen zu töten, was durch die Festnahme direkt vor dem Kaufhaus verhindert werden konnte.

Die wichtigste Frage bleibt unbeantwortet

Hatten die Behandler nichts von seinem geplanten Feldzug gegen weiße Deutsche mitbekommen, weil Ahmad N. dieses Vorhaben erfolgreich verschweigen konnte oder teilte er ihnen von seinen Plänen mit? Dann stellt sich die Frage, ob die Behandler auch hier die Situation falsch eingeschätzt haben und von Wahnvorstellungen ausgingen, die in der Realität keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen würden?

Egal wie. Tatsache ist, dass Fehleinschätzungen von Behandlern und unrealistische Dienstanweisungen, welche die Klinikmitarbeiter zum Nichteingreifen zwangen, die Tat mit ermöglichten, gleichwohl der Täter schlussendlich natürlich der Hauptverantwortliche bleibt. Leider scheitert diese Erkenntnis jedoch an der Realität, da der Mord an Lisa eines der Verbrechen ist, für das niemand Verantwortung übernehmen muss. Der Täter nicht – da freigesprochen. Die Behandler nicht, da sie für Fehlentscheidungen nicht haften. Und die Politik -wie die Sondersitzung zeigte – trickst sich mit Schönreden, Verschweigen, Verharmlosen und auch Lügen aus der Verantwortung.

Die Frage, ob unsere Systeme der Begutachtung und Therapie von psychisch kranken Straftätern überhaupt auf Täter aus völlig anderen Kulturen und Sozialisierungen, die häufig auch nicht der deutschen Sprache mächtig sind, angewendet werden können und vor allem Aussicht auf Erfolg haben, dürfte angesichts vieler ähnlich gelagerte Straftaten von Menschen, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen, die wichtigste Frage sein. Es ist jedoch anzunehmen, dass diese Frage unbeantwortet bleibt. Würde sie den Elefanten im Raum – das seit Jahren andauernde politische Versagen bei der Asyl- und Migrationspolitik -in den Mittelpunkt der Debatte zerren.

Was ist mit dem Mörder von Lisa geschehen?

Der Mörder von Lisa wurde nach der Tat in das Klinikum am Weissenhof in Weinsberg verlegt. Dies dürfte die einzige Konsequenz für sein Tun bleiben. Auch dort müssen ihm jedoch Lockerungen gewährt werden, wenn sein Verhalten unauffällig scheint. Das schreibt das Gesetz vor. Möglich, dass er in ein paar Jahren bereits freiwillig in seine Heimat Somalia ausreisen kann, wie schon der Mörder von Dr. Tüncher zuvor.

Update 8. Mai 2026: Auf Aufrage teilte die für die Vollstreckung der Maßregel zuständige Staatsanwaltschaft Heidelberg mit, dass Ahmad N. weiterhin in Klinikum am Weissenhof untergebracht ist.

Er selbst kommentierte den barbarischen Mord an der 30 Jahre alten Lisa, nachdem ihm Polizeibeamte festgenommen und belehrt hatten, mit den Worten: “I don`t give a fuck. I would do it again!” (Ist mir scheißegal. Ich würde es wieder tun!)

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